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Ein Jahresabschluss ist die finanzielle Visitenkarte Ihres Unternehmens

WIR ÜBERNEHMEN FÜR SIE

  • Erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Vereine nach Unternehmensrecht oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 iVm § 221 Abs. 4, 6 und 7 des UGB festgesetzten Merkmale.

  • Führung der Anlagenbuchhaltung und Anlagenverrechnung

  • Berechnung von Personalrückstellungen

  • Unterstützung bei einer steueroptimalen Bilanzpolitik

  • Übernahme der elektronischenOffenlegung beim Firmenbuch

  • Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen (für Kreditinstitute)

  • Auf Wunsch: Gespräche mit der Hausbank

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